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   LG Ellwangen/Jagst, 19.04.2024 - 1 T 27/24   

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LG Ellwangen/Jagst, 19.04.2024 - 1 T 27/24 (https://dejure.org/2024,8356)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 19.04.2024 - 1 T 27/24 (https://dejure.org/2024,8356)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 19. April 2024 - 1 T 27/24 (https://dejure.org/2024,8356)
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  • BGH, 12.04.2018 - IX ZB 60/16

    Pflichten des Schuldners aus einer mit dem Insolvenzverwalter getroffenen, nicht

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 19.04.2024 - 1 T 27/24
    Die vom Beschwerdeführer zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 12.04.2018 - IX ZB 60/16, NZI 2018, 702; Beschluss vom 12.10.2023 - IX ZR 162/22, NZI 2024, 124) befasst sich nicht mit der Zusammenrechnung von Einkünften nach § 850e Nr. 2 ZPO.
  • BGH, 12.10.2023 - IX ZR 162/22

    Ausüben einer vom Insolvenzverwalter freigegebenen selbständigen Tätigkeit durch

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 19.04.2024 - 1 T 27/24
    Die vom Beschwerdeführer zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 12.04.2018 - IX ZB 60/16, NZI 2018, 702; Beschluss vom 12.10.2023 - IX ZR 162/22, NZI 2024, 124) befasst sich nicht mit der Zusammenrechnung von Einkünften nach § 850e Nr. 2 ZPO.
  • BGH, 29.09.2022 - IX ZB 48/21

    Insolvenzverfahren: Entnahme des unpfändbaren Betrags bei Freigabe der

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 19.04.2024 - 1 T 27/24
    Zu Recht hat das Amtsgericht im Ergebnis die vom Beschwerdeführer beantragte Zusammenrechnung der Einkünfte des Schuldners aus der selbstständigen Tätigkeit mit denen aus der abhängigen Beschäftigung abgelehnt, da eine Zusammenrechnung im Umkehrschluss zu § 850e Nr. 2 ZPO nicht stattfindet (BGH, Beschluss vom 29.09.2022 - IX ZB 48/21, NZI 2023, 177, 178, Rn. 15 m.w.N.).
  • LG Hannover, 09.04.1990 - 11 T 58/90
    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 19.04.2024 - 1 T 27/24
    Eine analoge Anwendung von § 850e Nr. 2 ZPO, d.h. entgegen des unmissverständlichen Wortlauts, wird von niemandem vertreten (vgl. bereits LG Hannover, Beschluss vom 09.04.1990 - 11 T 58/90, JurBüro 90, 1059; Amtsgericht Hadamar, Beschluss vom 19.04.1989 - 4 M 244/89, DGVZ 1989, 189).
  • AG Hadamar, 19.04.1989 - 4 M 244/89
    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 19.04.2024 - 1 T 27/24
    Eine analoge Anwendung von § 850e Nr. 2 ZPO, d.h. entgegen des unmissverständlichen Wortlauts, wird von niemandem vertreten (vgl. bereits LG Hannover, Beschluss vom 09.04.1990 - 11 T 58/90, JurBüro 90, 1059; Amtsgericht Hadamar, Beschluss vom 19.04.1989 - 4 M 244/89, DGVZ 1989, 189).
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